Satzung der Roten Hilfe e.V.

§ 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Rote Hilfe e. V. Er hat seinen Sitz in Göttingen und ist in das Vereinsregister eingetragen. § 2 Zweck der Roten Hilfe Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation. Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder … Satzung der Roten Hilfe e.V. weiterlesen